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Anträge FAQs
Ist auch außerhalb der Einsendeschlüsse eine kurzfristige Förderentscheidung zu meinem Antrag möglich?
Nein, aufgrund des Peer Review basierten Auswahlverfahrens ist dies nicht möglich. Anträge werden nach der formalen Prüfung und Vorbereitung durch die Geschäftsstelle vom Wissenschaftlichen Beirat der Stiftung begutachtet. Erst nach dessen Sitzung trifft die Stiftung eine Entscheidung.
Kann ich für bereits im Internet veröffentlichte /oder sich im Druck befindliche oder bereits gedruckte Werke einen Antrag auf einen Druckkostenzuschuss stellen?
Nein, Anträge können nur für bisher unveröffentlichte wissenschaftliche Werke gestellt werden.
Kann ich einen Zuschuss für die Open Access Publikation meines Buches beantragen?
Nein, dies ist nicht möglich.
Macht mich die Stiftung darauf aufmerksam, wenn mein Antrag unvollständig ist? Bearbeitet die Stiftung meinen Antrag auch, wenn ich ihn unvollständig einreiche?
Nein, unvollständige Anträge werden nicht zum Auswahlverfahren zugelassen, da für eine Entscheidung alle auf der Webseite der Stiftung aufgeführten Unterlagen nötig sind. Dort finden Sie auch die Voraussetzungen für eine Antragstellung.
Die mir zur Verfügung gestellten Gutachten zu meiner Dissertation/Habilitation sind ohne Briefkopf und/oder ohne Note und/oder ohne Unterschrift. Kann ich sie trotzdem einreichen?
Nein, alle Gutachten müssen unterzeichnet sein, die Note nennen und auf offiziellem Briefpapier verfasst sein (mit Briefkopf), sonst ist die Beurteilung des Antrags nicht möglich. War der Gutachter bereits emeritiert, als er das Gutachten verfasste, entfällt die Bedingung „offizielles Briefpapier“.
In der Regel kann Ihnen Ihr Dekanat hier weiterhelfen.
Wer muss die Verlagskalkulation ausfüllen?
Zwar muss der Verlag, bei dem Sie ihr Buch veröffentlichen, die Verlagskalkulation auf dem Formular der Stiftung ausfüllen, doch müssen Sie dafür sorgen, dass der Verlag die Kalkulation vollständig ausfüllt und deren Richtigkeit und Verbindlichkeit durch Unterschrift, Datum, und Stempel bestätigt hat. Ist die Verlagskalkulation nicht vollständig oder fehlerhaft ausgefüllt, kann die Stiftung Ihren Antrag nicht bearbeiten. Das jeweils aktuelle Formular, das Sie an den Verlag weiterleiten müssen, finden Sie auf der Webseite der Stiftung.
Muss die Kalkulation auch dann auf der 2. Seite ausgefüllt werden, wenn mein Buch keine Abbildungen enthält?
Ja, dann muss der Verlag die entsprechenden Felder ausstreichen oder mit einer „0“ versehen. Sonst kann die Stiftung Ihren Antrag nicht bearbeiten, da die Zahl der Abbildungen u. a. für die Prüfung der Herstellungskosten und des Buchpreises benötigt wird.
(Stand: 31.01.2019) |
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