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Anträge

Was die Stiftung fördert

Die Stiftung vergibt ausschließlich Zuschüsse für den Druck wissenschaftlicher Werke, die den Geisteswissenschaften zuzurechnen sind. Arbeiten, für die ein Druckkostenzuschuss beantragt wird, sollten darüber hinaus im weitesten Sinne dem deutschsprachigen Kulturkreis verbunden sein – sei es, dass der Autor dort lebt, der behandelte Gegenstand in diesen Bereich fällt oder dass der Band in einem deutschen, österreichischen oder Schweizer Verlag erscheint.

Die Veröffentlichung von Dissertationen fördert die Stiftung nur, wenn alle Gutachter die Arbeit mit summa cum laude (opus eximium) oder mindestens magna cum laude (opus valde laudabile, 2,0) bewertet haben.

Den Druck von Tagungs- und Sammelbänden sowie Festschriften unterstützt sie nur, wenn diese ein geschlossenes Thema behandeln und neue Erkenntnisse veröffentlichen.
Rechtswissenschaftliche Arbeiten fördert die Stiftung nur, wenn sie den Geisteswissenschaften zuzuordnen sind und es sich nicht zum Beispiel um reine Rechtsvergleiche oder Kommentare handelt.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Was die Stiftung nicht fördert

Die Stiftung fördert generell nur die Geisteswissenschaften im engeren Sinne, sie fördert keine Werke die anderen Fachbereichen, wie zum Beispiel den Folgenden zuzurechnen sind:

  • Sozialwissenschaften (Soziologische Theorie, Empirische Sozialforschung, Publizistik und Kommunikationswissenschaften, Politikwissenschaften),
  • Psychologie,
  • Erziehungswissenschaft/Pädagogik/Didaktik,
  • Wirtschaftswissenschaften,
  • Rechtswissenschaften (sofern sie nicht aufgrund ihrer rechtsphilosophischen, rechtsgeschichtlichen oder rechtstheoretischen Ausrichtung zu den Geisteswissenschaften gezählt werden können).

Sie fördert darüber hinaus keine

  • Magister- und Diplomarbeiten,
  • Übersetzungen,
  • Handbücher,
  • Nachschlagewerke,
  • Sammlungen von bereits gedruckten Aufsätzen und Periodika,
  • im Druck befindlichen und bereits gedruckten Werke oder deren Überarbeitungen,
  • bereits anderweitig in Auszügen oder vollständig veröffentlichten Werke.

Anträge

Sämtliche Unterlagen müssen vollständig und in Papierform per Briefpost eingereicht werden – lose Blätter (nicht getackert) A4, das Probekapitel doppelseitig, alles andere einseitig bedruckt.

Anträge können nur von den Autoren/-innen oder Herausgebern/-innen selbst eingereicht werden, nicht jedoch zum Beispiel von Verlagen.

Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt, bereits abgelehnte Anträge können nicht noch einmal zur Begutachtung eingesandt werden.

Mit Antragstellung verpflichten Sie sich, der Stiftung umgehend mitzuteilen, wenn Sie Mittel für den Druck des Werkes von anderer Seite erhalten (Mittelgeber und Zuschusshöhe).

Jeder Antrag muss folgende Unterlagen enthalten:
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Anträge (Anträge denen Unterlagen fehlen, deren Kalkulation unvollständig ausgefüllt ist, deren Gutachten ohne Unterschrift sind, etc.) nicht bearbeitet werden können. Siehe auch „Anträge FAQs“.

  • Anschreiben (mit Absenderadresse und Unterschrift);
  • Wissenschaftlicher Lebenslauf aller Autoren oder Herausgeber;
  • Verzeichnis der Veröffentlichungen aller Autoren oder Herausgeber;
  • Zusammenfassung des Vorhabens und dessen Ergebnisse (max. drei Seiten);
  • Inhaltsverzeichnis des Bandes mit Seitenzahlen;
  • Probekapitel inkl. ggf. ausgewählten Abbildungen
    (nicht Einleitung oder Schluss; max. 50 Seiten)
  • Kalkulation des Verlages bei dem Sie drucken lassen auf dem Formular der Stiftung (siehe PDF zum Herunterladen) mit Stempel und Unterschrift des Verlages; Kosten für Bildrechte können nicht beantragt werden.
    Auf der Verlagskalkulation/Abrechnung bestätigt der Verlag mit Unterschrift, Datum und Stempel die Richtigkeit der auf dem Formular gemachten Angaben. Auf Basis dieser Kalkulation setzt die Stiftung die Höhe ihres Zuschusses fest. Antragsteller sind verpflichtet, der Stiftung alle – vor und nach Antragstellung – eingeworbenen Zuschüsse/Mittel für die Herstellung des Buches mitzuteilen, diese mindern den Zuschussbedarf entsprechend, sofern sie nicht schon auf der Verlagskalkulation vermerkt und verrechnet wurden.
    Da sich die tatsächlichen Kosten in der Regel von den ursprünglich kalkulierten Kosten unterscheiden, ist für die Höhe des Zuschusses, den die Stiftung an den Verlag überweist, letztlich die Endabrechnung des Verlages maßgeblich. Bitte beachten Sie auch, dass Honorare welche der/die Antragsteller/-in bzw. Geförderte aus dem Verkauf des Buches eventuell erhält anteilig an die Stiftung zurückgezahlt werden müssen.
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  • Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung, unterschrieben vom Antragssteller.
    PDF Icon Vorlageformular hier als PDF herunterladen
  • Private Korrespondenz- und E-Mail-Adresse, unter denen der/die Antragsteller/-in in den nächsten Monaten zu erreichen ist.

Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen sind für die verschiedenen Publikationsformen dem Antrag beizulegen:
Dissertationen und Habilitationsschriften:

  • Kopien sämtlicher Gutachten mit Briefkopf des Instituts, Unterschrift des Gutachters und Note. Sollten Ihnen diese Dokumente in der beschriebenen Form nicht vorliegen, kann Ihnen in der Regel Ihr Dekanat bei der Beschaffung behilflich sein;
  • Bei Habilitationen zusätzlich ein Schreiben des Dekanats (mit Briefkopf und Unterschrift), das alle Gutachter namentlich nennt;
  • Kopien der Promotionsbescheinigung oder Vorabbescheinigung bzw. Habilitationsurkunde.

Tagungs- und Sammelbände sowie Festschriften:

  • Verzeichnis der Autoren;
  • Einleitung bzw. Würdigung des Jubilars;
  • Ein inhaltlich auf das Projekt bezogenes Befürwortungsschreiben eines nicht in das Projekt involvierten Fachkollegen (mit Briefkopf und Unterschrift).
  • Im Anschreiben die Versicherung, dass sämtliche Beiträge des Bandes der im Inhaltsverzeichnis genannten Autoren bereits vorliegen (nur in Ausnahmefällen ist die Antragstellung möglich, wenn ein Beitrag den Herausgebern noch nicht vorliegt, sondern nur zugesagt ist) – und die Versicherung, dass sämtliche für den Band vorgesehenen Beiträge bislang unveröffentlicht sind.

Monographien und Editionen

  • Ein inhaltlich auf das Projekt bezogenes Befürwortungsschreiben eines nicht in das Projekt involvierten Fachkollegen (mit Briefkopf und Unterschrift).

(Stand: 31.01.2019)