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Auszahlung

Wird der Druck einer Arbeit von der Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften unterstützt, so muss die Förderung in dem Band angezeigt werden. An geeigneter Stelle – z.B. auf der Rückseite des Titelblattes – ist zu vermerken: "Gedruckt mit freundlicher Unterstützung der Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften in Ingelheim am Rhein" (ggf: "printed with the kind assistance of Siblings Boehringer Ingelheim Foundation for the Humanities" oder "Imprimé avec le soutien de la fondation frères et sœurs Boehringer Ingelheim pour les sciences humaines").

Der Verlag des Bewilligungsempfängers ist gehalten, der Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften bei Erscheinen des Bandes bis zu vier Belegexemplare zu schicken. Bei deren Übersendung sollte der Verlag den Druckkostenzuschuss abrufen, der unmittelbar auf ein Konto des Verlags überwiesen wird. Der Verlag verpflichtet sich, bei Abruf des Zuschusses die tatsächlichen Kosten sowie alle erhaltenen Zuschüsse in Form der ursprünglichen Kostenkalkulation auf dem Formular der Stiftung mitzuteilen.

Treffen Belegexemplare und Mittelabruf nicht innerhalb einer Frist von zwei Jahren bei der Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften ein, so verfällt die Bewilligung. Bei wesentlichen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Antrag behält sich die Stiftung eine Anpassung der Fördersumme vor.

(Stand: 02.06.2015)