Auswahlverfahren
Druckkostenzuschüsse
Zunächst prüft die Geschäftsstelle der Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften, ob ein eingegangener Antrag alle formalen Voraussetzungen erfüllt. Sie klärt ggf. Unklarheiten und bereitet den Antrag für die Begutachtung durch den Wissenschaftlichen Beirat der Stiftung vor.
Der Wissenschaftliche Beirat tagt zweimal im Jahr, um über die Anträge zu beraten und spricht seine Förderempfehlung aus. Bereits in dieser Phase wird auch eine Longlist für den Wissenschaftspreis der Stiftung erstellt. Basierend auf den Empfehlungen des Beirats entscheidet die Stiftung über Anträge und informiert die Antragstellenden. In der Regel erfolgt dies 3–4 Monate nach Einsendeschluss.
Die Höhe der jeweiligen Fördersumme richtet sich dabei nach den Angaben in der Verlagskalkulation, ggf. weiteren eingeworbenen Zuschüssen und dem Budget der Stiftung. Siehe Unsere Förderung in Zahlen.
Wir bitten um Verständnis, dass die Stiftung aufgrund der Vielzahl der Anträge die Entscheidungen nicht erläutern kann.
Auszahlung der Druckkostenzuschüsse
Sobald das Buch erschienen ist, muss der Verlag die Belegexemplare, das ausgefüllte Formular zur Endabrechnung (unterschrieben von Verlag und der oder dem Antragstellendem) und ein Schreiben zum Abruf der Fördermittel direkt an die Stiftung übersenden. Diese prüft die Endabrechnung und überweist die angepasste Fördersumme, jedoch maximal die im Bewilligungsschreiben zugesagte Förderung. Die endgültige Höhe des Zuschusses richtet sich nach den tatsächlichen Herstellungskosten, die in der Regel von der ursprünglichen Kalkulation abweichen.
Nach Antragstellung zusätzlich eingeworbene Zuschüsse können den Förderbedarf ggf. verringern. Maßgeblich für die Auszahlung ist daher die Endabrechnung des Verlages.