Häufige Fragen („FAQ“)
Sie können sich gerne auch direkt an uns wenden, sollten Ihre Fragen hier nicht beantwortet sein.
Nein, zur Deadline am 15. Februar akzeptieren wir noch die alten Dokumente.
Allerdings würden wir Sie als Antragssteller bitten, uns die Anerkennung der Förderbedingungen durch Sie und wenn möglich auch durch den Verlag unterschrieben ebenfalls einzureichen.
Sollten Sie Ihren Antrag bereits eingereicht haben, melden wir uns bei Ihnen.
Zur Deadline am 15. August 2024 werden wir allerdings nur noch die neuen Dokumente mit Stand November bzw. Dezember 2023 akzeptieren. Wir behalten uns vor, besonders die Formulare Vorab-Kalkulation und Abrechnung für die zweite Antragsrunde in 2024 weiter zu bearbeiten.
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der großen Anzahl und des Umfangs der einzelnen Anträge – insbesondere des Probekapitels – Anträge nur in Papierform eingereicht werden können. Dies dient der besseren Lesbarkeit insbesondere für die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die Ihren Antrag begutachten. Aus demselben Grund bitten wir Sie auch eine Schriftgröße zwischen 11 und 12 Punkt zu verwenden, sofern Sie keine bereits gesetzten Seiten einreichen.
Dies ist nicht möglich, da die Stiftung ausschließlich die Erstveröffentlichung wissenschaftlicher Werke fördert. Wenn die Publikation bereits z. B. über den Server Ihrer Universität oder eine allgemeine Datenbank öffentlich zugänglich ist, kann kein Antrag mehr gestellt werden. Bereits gedruckte Werke können ebenfalls nicht gefördert werden, da eine eventuelle Förderung der Stiftung in dem Buch genannt werden muss.
Ja, Sie können sich gern bei anderen Organisationen um weitere Zuschüsse bewerben und diese annehmen, sofern der von der Stiftung anerkannte Zuschussbedarf entsprechend groß ist. Zuschüsse der Stiftung können ggf. auch anteilig angenommen werden, sollte die Summe der eingeworbenen Zuschüsse den Bedarf übersteigen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie sich mit dem Einreichen Ihres Antrags bei der Stiftung verpflichtet haben, uns umgehend Zusagen über Zuschüsse anderer Stiftungen mitzuteilen, und dass die Zuschüsse der Stiftung nicht dazu verwendet werden können, den Buchpreis zu senken.
Für den Auswahlprozess benötigt die Stiftung Kopien der offiziellen, verbindlichen Dokumente. Entsprechend müssen alle Gutachten unterzeichnet und auf dem offiziellen Briefpapier einer Institution (mit Briefkopf) verfasst sein sowie die Note (bzw. die zusammenfassende, abschließende Bewertung) nennen. In der Regel kann Ihnen Ihr Dekanat entsprechende Kopien aushändigen oder die Gutachten direkt an die Stiftung senden. Nur wenn einer der Gutachtenden bereits emeritiert war, als er/sie das Gutachten verfasste, ist kein offizielles Briefpapier einer Institution notwendig.
Nein, die Stiftung fördert die zusätzlich zur Herstellung des Buches anfallenden Kosten für die verschiedenen Varianten einer „Open-Access“-Veröffentlichung nicht. Sie können die Kosten für Open Access jedoch parallel bei anderen Organisationen einwerben.
Dies ist Aufgabe des Verlags, bei dem Sie das Buch veröffentlichen. Er verfügt über die dafür notwendigen Informationen. Allerdings erwarten wir auch Ihre abschließende Unterschrift unter dem Formular. Dies sorgt dafür, dass Sie die vom Verlag bei uns eingereichte Kalkulation kennen und gibt Ihnen die Gelegenheit, das Formular auf Vollständigkeit zu prüfen. Bitte achten Sie darauf, dass
- alle Felder des Formulars Vorab-Kalkulation ausgefüllt sind,
- Nicht-Zutreffendes durchgestrichen ist oder mit „0“ angegeben ist (z. B. wenn ihr Buch keine Abbildungen enthält),
- der Verlag mit Stempel, Unterschrift und Datum der Unterzeichnung die Richtigkeit seiner Angaben auf dem Formular bestätigt hat und
- Sie unterschrieben haben.
Nur wenn diese Punkte erfüllt sind, können wir Ihren Antrag bearbeiten.
Die Anzahl und Art der Abbildungen (z. B. in Farbe oder Schwarz-Weiß) eines Buches bestimmen in der Regel wesentlich seine Herstellungskosten und seinen Verkaufspreis. Entsprechend benötigen wir auch diese Angaben im Formular Vorab-Kalkulation des Verlages und in der Endabrechnung, um Ihren Antrag bearbeiten zu können. Enthält Ihr Buch keine Abbildungen, müssen diese Punkte durchgestrichen oder mit einer „0“ versehen sein.
Nein, Kosten für Bildrechte kann die Stiftung nicht bezuschussen, entsprechend können diese auch nicht beantragt werden.
Nein, dies ist aufgrund der großen Anzahl der Anträge leider nicht möglich. Wir können nur Anträge bearbeiten, die vollständig d. h. mit allen für den Entscheidungsprozess notwendigen Dokumenten eingereicht werden. Eine Liste dieser Dokumente finden Sie im PDF Antragsunterlagen.
Nein, dies ist aufgrund des Peer-Review-Auswahlverfahrens nicht möglich. Anträge werden nach der formalen Prüfung und Vorbereitung durch die Geschäftsstelle vom Wissenschaftlichen Beirat der Stiftung begutachtet. In seinen Sitzungen diskutiert der Beirat die Anträge und empfiehlt ihre Förderung oder Ablehnung. Auf der Basis dieses Votums entscheidet die Stiftung über eine Förderung. In der Regel fällt diese Entscheidung rund 3–4 Monate nach dem Einsendeschluss. Bitte beachten Sie, dass das Buch bis zur Entscheidung nicht gedruckt werden darf, da eine eventuelle Förderung durch die Stiftung im Primärdruck zu nennen ist.